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Arbeitsrecht

  • Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutzklage
  • Hilfe bei Abmahnungen
  • Abfindung
  • Zeugniserteilung

Insbesondere im Bereich des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (vor den Arbeitsgerichten) besteht die Hinweispflicht, dass keine Kostenerstattung durch den Gegner erfolgt. Es wird daher dringend angeraten, vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die das Risiko des arbeitsgerichtlichen Verfahrens trägt.

Ferner wird auf die Möglichkeit verwiesen, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Bitte lassen Sie sich diesbezüglich einen umfassenden Beratungstermin erteilen.